Tipps für die Suche nach einem Anwalt für Baurecht in Basel

Anwalt für Baurecht in Basel

Im Baurecht kollidieren oft die unterschiedlichsten Interessen, die bei privaten Bauvorhaben nicht selten von starken emotionalen und finanziellen Belastungen begleitet werden. Das herbeigewünschte eigene Haus in Basel entpuppt sich als Mängelobjekt? Handwerker halten sich nicht an die Verträge?

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Rechtsanwalt für Baurecht in Basel.

Ein Anwalt für Immobilienrecht kann Sie in allen Belangen des öffentlichen und privaten Bau- und Raumplanungsrechts beraten. Eine Advokatur hilft Mandanten bei allen Entscheidungsabläufen vor Abschluss von Verträgen, begleitet sie durch Planungs- und Bewilligungsverfahren und bietet baubegleitende Betreuung zur Vermeidung von langwierigen Prozessen bei aufgetretenen Baumängeln.

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Eine Anwaltskanzlei in Basel sollte über weitreichende Kompetenzen in der Vertragsgestaltung bei Kauf, Verkauf und Vermittlung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnliegenschaften verfügen. Auch im Bereich Umweltschutz und Naturschutz bieten Rechtsanwälte ihren Klienten oft Unterstützung bei der Evaluation umweltrechtlicher Herausforderungen und deren Klärung. Rechtsanwälte beraten Sie auch, wenn Sie Rechtsfragen zu Verwaltungsrecht, Submissionsrecht, Planungsrecht, enteignungsrechtlichen Fragen oder Sanierungsverfahren haben.

Der Schwerpunkt einer Kanzlei für Immobilienrecht liegt meist in der Vertretung von:

  • Grundeigentümern
  • Bauherren
  • Vermietern
  • Investoren oder deren Verwaltern.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit einer Anwaltskanzlei und holen Sie sich kompetente und erfahrene Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Baurecht in Basel.

Architekten-, General- und Totalunternehmerverträge

Der Architekt ist für den Bauherren der fachmännisch versierte Interessenvertreter, dem er umfassendes Vertrauen entgegenbringen muss. Dies hat natürlich oft zur Folge, dass Interessenskonflikte entstehen.

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Holen Sie sich für die Gestaltung von Architektenverträgen oder General- und Totalunternehmerverträgen unbedingt kompetenten Rat von einem Rechtsanwalt für Architekturrecht in Basel, da es essenziell ist, dass die Verträge sorgfältig durchgesprochen werden und klar formuliert wird, was beide Parteien erwarten. Ein häufiger Trugschluss ist beispielsweise, dass der Architekt die Verantwortung für den ganzen Bau und die Kosteneinhaltung übernimmt. Das ist nur bedingt richtig: Wer sich komplett absichern möchte, schliesst am besten einen Vertrag mit einem Generalunternehmer ab. Soll auch noch die Planung übernommen werden, fährt man mit einem Totalunternehmervertrag bezüglich Kosteneinhaltung und späterer Ansprechperson für Mängel am besten.

Ein Rechtsanwalt einer Kanzlei berät Sie bei Architektenverträgen sowie Werkverträgen und unterstützt Sie selbstverständlich auch bei der Findung der optimalen Vertragsform. Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Advokatur in Basel.

Schwerpunkte im Baurecht

Johannes Dultz, CEO Jurebus GmbH
Johannes Dultz
Gründer Jurebus GmbH

Erfahren Sie auf dieser Seite u. a., worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Anwalts unbedingt achten sollten. Vertrauen Sie dabei (nicht nur) Ihrem Bauchgefühl.

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Schwerpunkte im Baurecht

Architektenhaftpflicht

Haben Sie eine Haftpflichtversicherung? Das ist für Sie als Architekt und Ingenieur besonders wichtig, da Sie durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko eingehen, Vermögensschäden anzurichten.

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Sollten Sie als Architekt Probleme mit Ihrer Haftpflichtversicherung haben und einen Experten suchen, der Ihnen Ihre Haftungsfragen beantwortet – einige Anwälte für Immobilienrecht in Basel kennen sich gut mit den Schwierigkeiten der Architektenhaftpflicht aus und beraten und vertreten Sie gern.

Architektenvertrag

Mit dem Architektenvertrag (wird auch Architekturvertrag genannt) beauftragt der Bauherr eines Gebäudes einen selbstständig erwerbenden Architekten mit sämtlichen Architekturleistungen, die für die Erstellung des Bauwerkes notwendig sind. Oft ist er jedoch eine Mischung unterschiedlicher Vertragselemente, die detailliert geprüft werden sollten.

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Möglich ist nämlich auch die Beauftragung von Teilleistungen wie Planungen, Projektierung, Vergaben, Bauleitung etc. In der Regel ist der Architektenvertrag ein gemischtes Vertragsverhältnis, da er werkvertragliche und auftragsrechtliche Elemente vereint.

Architektur-Urheberrecht

Als Architekt möchten Sie Ihr geistiges Eigentum an Ihrer architektonischen Leistung schützen lassen? Das ist nicht trivial und kann oft zu Problemen führen.

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Fragen Sie am besten einen Anwalt in Basel und sprechen Sie ihn auch an zum Thema Designrecht (Fassadenschutz, Innendesign etc.) sowie zum Markenrecht beim Gebäude-Branding.

Baugenehmigung

Grundsätzlich sind in der Schweiz alle Bauten, die eine feste Verbindung mit dem Boden aufweisen, bewilligungspflichtig. Eingereicht wird das Baugesuch bei der Gemeindeverwaltung. In einem Baubewilligungsverfahren wird nun die Übereinstimmung des Projekts mit den Vorschriften des Bau- und Planungsrechts sowie den übrigen massgeblichen Vorschriften des öffentlichen Rechts überprüft. Aber dies kann einige Fallstricke beinhalten.

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In erster Linie muss das Bauprojekt der betroffenen Nutzungszone der Gemeinde entsprechen. Wenn das Bauvorhaben den geltenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen genügt, wird eine Baubewilligung erteilt. Möchten Sie eine Baugenehmigung beantragen? Sie haben Fragen und benötigen Rechtstipps? Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt für Baurecht in Basel, der Sie unterstützt.

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Baumängel und Bauschäden

Sie sind Bauherr und es zeigen sich bei der Ausführung der Bauwerksleistung Mängel? Wussten Sie, dass in der Schweiz pro Wohneinheit im Schnitt 15 Baumängel festgestellt werden? Egal, ob Risse im Putz, Schimmelbildungen oder Feuchteeinbrüche, fehlerhafte Abdichtungen und Anschlüsse – diese Mängel kosten Nerven und bares Geld.

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Werden Mängel bei der Bauabnahme oder später entdeckt, so sind je nach Art des Werk- oder Kaufvertrages Rügefristen zu beachten, während die Mängel dem Ersteller schriftlich angezeigt und dieser zur Behebung aufgefordert werden muss. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie eine Anwaltskanzlei in Basel. Auch, wenn Sie Bauunternehmer sind und Ihre Nachunternehmer mangelhaft gearbeitet haben, können Rechtsanwälte für Baurecht Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern prüfen und Sie bei dem Vorgehen, die Mängelbeseitigung fachgerecht durchzusetzen beraten.

Baurecht

Ein Grundstück im Baurecht ist keine Seltenheit und bedeutet vereinfacht: ein Eigenheim auf fremden Boden. Ein Baurecht gibt dem Baurechtsnehmer also die Möglichkeit, ein Stück Land während einer sehr langen, aber zeitlich befristeten Zeitdauer zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu werden. Das Bauwerk – z. B. ein Einfamilienhaus oder auch eine Eigentumswohnung – wird auf einem fremden Grundstück errichtet und gehört dann dem Erbauer, das Land / der Boden, auf dem es steht, weiterhin dem Grundeigentümer. Aber es gibt wichtige Unterschiede in den unterschiedlichen Baurechtsmodellen, die Sie kennen sollten.

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Damit diese langfristige Bindung für beide Partner positiv ist und kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auftritt, sind die Wahl des Baurechtsmodells und die Vertragsausgestaltung von grosser Bedeutung. Ihr Rechtsanwalt in Basel regelt gemeinsam mit Ihnen die Dauer des Baurechts, die Höhe und den Anpassungsmechanismus des Baurechtszinses sowie die Heimfallregelung. Eine fachmännische Rechtsberatung sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden, denn nicht immer ist das Baurecht die kostengünstigere Variante im Vergleich zu einem Kauf.

Baurecht als Dienstbarkeit

Beim Baurecht als Dienstbarkeit besteht das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude/Bauwerk zu errichten. Aber wie lange gilt dieses Recht und was ist, wenn Sie das Haus vererben möchten?

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Dieses Recht ist grundsätzlich vererb- und übertragbar und es dauert mindestens 30 und längstens 100 Jahre. Fragen Sie jedoch unbedingt einen Rechtsanwalt nach den Details zur Dienstbarkeit.

Baurecht in Form eines Grundstücks

Beim Baurecht in Form eines Grundstückes ist das Grundstück als separate Parzelle im Grundbuch aufgeführt. Der Bauberechtigte hat nun das Recht, über eine Dauer von 30 bis 100 Jahre auf dem Grundstück Gebäude zu errichten. Aber gibt es auch Pflichten als Bauherr?

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Auch dieses Recht kann vererbt oder übertragen werden. Wie bei allen Dienstbarkeiten, besteht auch hier nicht nur das Recht zu bauen, sondern auch eine Pflicht gegenüber dem Grundstückeigentümer. Als Gegenzug für das Recht auf einer fremden Parzelle zu bauen, bezahlt der Baurechtberechtigte diesem einen Baurechtzins. Fragen Sie einen Bauanwalt in Basel, wenn Sie mehr Details wissen wollen.

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Bauvorhaben und Strafrecht

Die Baugrube stürzt ein, eine Mauer kippt um oder ein Lift stürzt ab? Dies sind dramatische Fälle, bei denen das Strafrecht zum Tragen kommt und bei denen Sie unbedingt einen versierten Anwalt an Ihrer Seite haben sollten.

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Wenn Architekt, Bauunternehmer und Bauherr vorsätzlich oder fahrlässig bei der Leitung oder Herstellung eines Bauwerkes bzw. eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser Acht lassen und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen gefährden. . Kontaktieren Sie in solch einer Situation besser eine Advokatur in Basel und vereinbaren Sie einen Termin.

Immobilienrecht

Ein versierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Basel verfügt über fundiertes Expertenwissen zu allen immobilienrechtlichen Fragen des privaten und öffentlichen Rechts. Sie suchen nach der bestmöglichen Finanzierung, Nutzung und Verwertung von Immobilien? Sie träumen vom Eigenheim oder sind Eigentümer und wollen dieses verkaufen?

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Eine gut aufgestellte Kanzlei sollte Ihnen massgeschneiderte Lösungen bieten und Ihre Verträge auf eventuelle Ungereimtheiten und Fallstricke prüfen. Deren Rechtsanwälte unterstützen Sie generell in allen rechtlichen Belangen und in jeder Phase Ihres Bauprojekts: dem Erwerb, der Projektphase, der Realisierung sowie der Verwertungs- und Nutzungsphase.

Nachbarrecht

Beim Nachbarrecht kann Sie ein Anwalt für Baurecht in Basel bei der Wahrung Ihrer Interessen vertreten. Das Nachbarrecht umspannt dabei die Gesamtheit aller Vorschriften, die den Grundeigentümern bei der Nutzung und Ausübung ihres Eigentums Grenzen auferlegen, damit ein friedliches Nebeneinander ermöglicht wird. Tatsächlich gibt es nicht EIN Nachbarrechtsgesetz.

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Das Nachbarrecht besteht aus gesetzlichen Bestimmungen aus dem Zivil- und Öffentlichen Recht und verteilt sich auf zahlreiche Erlasse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Die nachbarrechtlichen Regeln des Bundes befinden sich in Art. 679 und 684 ff. des Zivilgesetzbuches. Die Bestimmungen dienen dem Schutz der Interessen der einzelnen Grundeigentümer und sind somit in der Regel dispositiver Natur. Das bedeutet, dass die betroffenen Eigentümer die Bestimmungen durch eine Vereinbarung abändern bzw. aufheben können. Wollen die Nachbarn erreichen, dass eine solche Vereinbarung auch für die Rechtsnachfolger gilt, sollte eine Dienstbarkeit eingerichtet werden, die in das Grundbuch eingetragen werden muss.

In vielen Kantonen gibt es zusätzlich ein kantonales Nachbarrecht in den Einführungsgesetzen zum Zivilgesetzbuch. Neben den zivilrechtlichen Bestimmungen bestehen im öffentlichen Recht von Bund, Kantonen und Gemeinden weitere nachbarrechtliche Vorschriften (z. B. Bau- und Abstandsvorschriften), die im Interesse der Allgemeinheit erlassen wurden und somit grundsätzlich zwingender Natur sind.

Beim Nachbarrecht gilt immer eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Das bedeutet, dass jeder verpflichtet ist, bei der Ausübung seines Eigentums sich aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum des Nachbarn zu enthalten. Das bedeutet, dass alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen (z.B. Rauch, Lärm) verboten sind.

Bedenken Sie immer, dass Sie auch zukünftig und dauerhaft mit Ihren Nachbarn zusammenleben möchten. Vielleicht ist ein gemeinsames anwaltliches Gespräch ein erster Schritt, um eine gemeinsame, für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, können Ihnen Rechtsanwälte aus Basel helfen, Ihre Positionen durchzusetzen. Auch bei weiteren Baurechtsfragen sollte Ihnen eine Kanzlei als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung stehen.

Planervertrag

Ein Planervertrag ist der Oberbegriff für Vereinbarungen zwischen Architekten, Bauingenieuren, General- und Fachplanern etc. und dem Bauherrn im engeren Sinne (Grundeigentümer) oder auch im weiteren Sinne (General- oder Totalunternehmer) zur Erbringung von baubezogenen planerischen Leistungen. Fehlt es jedoch an der Abrede und der Einigung über die zu erbringende Leistung, kommt der Vertrag nicht zustande!

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Ein Planvertrag kann die Erstellung von Bauplänen, Kostenvoranschlägen oder auch die bauleiterische Überwachung der Arbeiten sein. Da es für ihn keine Formvorschriften gibt und eine Willensäusserung ausdrücklich oder stillschweigend gilt, kann es leicht zu Streitigkeiten kommen. Lassen Sie sich hierbei besser anwaltlich unterstützen.

Werkvertragsrecht

Mit der Unterschrift unter einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer (z. B. Maurer, Maler) zur Herstellung eines Werkes. Der Besteller (also der Eigentümer) verpflichtet sich bei diesem Vertrag zur Zahlung einer Vergütung (eines Werklohns). Geschuldet ist dem Besteller damit ein Arbeitserfolg oder ein messbares Ergebnis und nicht nur ein Tätigwerden. Sind Ihre Werkverträge wirklich eindeutig formuliert?

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Den Unternehmer trifft eine Herstellungspflicht. Der Werkvertrag endet grundsätzlich immer mit der Vollendung des Werkes. Die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag sind weitgehend dispositiv – sie können also von beiden Parteien in weiten Teilen abgeändert werden. Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verhindern Sie unklar formulierte Werkverträge – Sie sollten hierfür einen Anwalt für Baurecht in Basel beauftragen. Gegenstand des Werkvertrages können übrigens, neben der Erstellung eines Werkes, auch die Reparatur, Bearbeitung oder Veredelung einer Sache sein.

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